Was ist eigentlich eine Erbpacht?

Bei einem Erbpacht-Grundstück (juristisch korrekt: Erbbaurecht) erwerben Sie nicht das Grundstück selbst, sondern das langfristige Recht, dieses zu nutzen und darauf zu bauen oder zu wohnen. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers, häufig eine Kirche, Stiftung oder Kommune.

Anstelle eines Kaufpreises für den Boden wird ein jährlicher Erbbauzins gezahlt. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 75 und 99 Jahren. Das Erbbaurecht ist vererblich, verkäuflich und beleihbar – es kann also wie Eigentum gehandelt werden.

Vorteile: deutlich geringere Anfangsinvestition, weil der Grundstückskaufpreis entfällt.

Bei diesem konkreten Objekt informiere ich Sie gerne im persönlichen Gespräch über die Restlaufzeit, Höhe des Erbbauzinses und Vertragsbedingungen.

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