Provisionsvereinbarung

Provisionsvereinbarung und Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit

Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags über die von Ihnen angefragte Immobilie die im Exposé genannte Provision zu zahlen.
Damit wir für Sie zu dieser Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung per E-Mail zu bestätigen.
Dies können Sie beispielsweise dadurch erledigen, dass Sie auf diese E-Mail kurz antworten mit: „Bitte werden Sie zu den im Exposé genannten Konditionen tätig.“